Übertritt nach der 4. Klasse

 

Für die Schullaufbahnempfehlung ist der Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht maßgebend.
Bei einem Notendurchschnitt bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Empfehlung für den Besuch eines Gymnasiums, bei einem Durchschnitt bis einschließlich 2,66 eine Empfehlung für den Besuch einer Realschule und bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.

 

Probeunterricht
Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten - unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten - am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.
Der Probeunterricht wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Er ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird.