Informationen für Erstklasseltern

 

Die Schulleitung nimmt die Klasseneinteilungen an die Schulhäuser Nabburg und Diendorf vor mit dem Ziel, eine möglichst große Ausgeglichenheit bezüglich der sozialen Struktur der einzelnen Klassen zu erreichen.

 

 

Die Schulleitung trägt nach Möglichkeit insbesondere folgenden Kriterien Rechnung (die Reihenfolge der Aufzählung drückt keine Gewichtung aus):

 

  • kurze Schulanbindung
  • ausgeglichene Klassengrößen
  • Anzahl Kinder mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund
  • Anzahl fremdsprachige Kinder
  • Anzahl Kinder mit besonderem Bildungs- und Betreuungsbedarf
  • ausgeglichenes Verhältnis der Geschlechter

Die Schulleitung berücksichtigt auf Wunsch der Erziehungsberechtigten und nach Möglichkeit die Trennung oder Nichttrennung von Geschwistern.

 

Hinweis: Die Zuweisung in eine bestimmte Klasse hat - auch innerhalb einer Schule mit mehreren Standorten - keine Auswirkung auf eine geschützte Rechtsposition des betroffenen Schülers, insbesondere nicht auf die Erfüllung der Schulpflicht. Die Zuweisung an eine Klasse berührt den rechtlichen Status des Schülers nicht; es handelt sich vielmehr um eine schulorganisatorische Maßnahme, welche die subjektiv öffentlichen Rechte des Betroffenen nicht berührt.