Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule haben die Möglichkeit, sich freiwillig einer besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule zu unterziehen.
Bewertung der besonderen Leistungsfeststellung
Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule setzt sich für Schüler der Mittelschule zusammen aus
Ein Schüler hat den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erreicht, wenn er eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erreicht hat; dabei bleibt die 2. Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.
Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:
Addition der Jahresfortgangsnoten und der Noten der besonderen Leistungsfeststellung für jedes Fach
Dabei sind in den Fächern Deutsch, Mathematik, Physik/Chemie/Biologie, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und Muttersprache die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung doppelt,
in den Fächern Englisch und Deutsch als Zweitsprache die Jahresfortgangsnoten doppelt und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung einfach, im Projekt die Jahresfortgangsnoten im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik sowie im Wahlpflichtfach je einfach und die Note in der Projektprüfung doppelt und in allen anderen Fächern die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung einfach zu zählen.
Die Noten im schriftlichen und mündlichen Teil der besonderen Leistungsfeststellung in den Fächern Englisch und Deutsch als Zweitsprache werden je einfach gewichtet.
Bei Externen Teilnehmern findet die Berechnung ohne Jahresfortgangsnoten analog statt.